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Aktuelles – DMFV zum Kenntnisnachweis

Checkliste

Sicher Modellfliegen – das muss man wissen

www.dmfv.aero

Versicherungspflicht

Zum Betrieb eines Flugmodells ist eine spezielle Halterhaftpflichtversicherung nötig.

www.dmfv.aero/versicherung

2-Kilogramm-Grenze

Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 14 Jahre möglich) notwendig. Eine Ausnahme sind Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter. Dort besteht diese Grenze nicht.

www.kenntnisnachweis.de

Multikopter/Drohne

Für Multikopter gilt die 100-Meter-Grenze auch mit Kenntnisnachweis. Ausgenommen ist der Betrieb auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter.

Menschenansammlungen

Das Fliegen über und in einem seitlichen Abstand von 100 Meter zu Menschenansammlungen ist verboten.

Kennzeichnungspflicht

Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 Gramm müssen an sichtbarer Stelle in dauerhafter und feuerfester Art und Weise mit dem Namen und der Anschrift des Piloten gekennzeichnet sein.

Fliegen in Wohngebieten

Zum Fliegen in Wohngebieten ist neben dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstückes, von dem aus gestartet oder auf dem gelandet wird, auch das Einverständnis der Eigentümer notwendig, über deren Grundstücke geflogen wird.

100-Meter-Grenze

Zum Fliegen von Flugmodellen über 100 Meter Flughöhe benötigt man ebenfalls einen Kenntnisnachweis (ab 14 Jahre möglich). Auch hier sind Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter die Ausnahme. Dort besteht die Flughöhenbeschränkung nicht. Es sind jedoch die Auflagen der Aufstiegserlaubnis zu beachten.

www.kenntnisnachweis.de

FPV-Fliegen

Das Fliegen per Videobrille oder Monitor (FPV-Fliegen) darf bis zu einer Höhe von 30 Meter betrieben werden, wenn entweder das Modell nicht schwerer als 250 Gramm ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Beim FPV-Betrieb über 30 Meter ist ein Lehrer-Schüler-System einzusetzen.

Nachtflug

Jede Art von Modellfliegen bei Nacht ist generell erlaubnispflichtig.

Flugverbote/Luftraumstruktur

Es existieren Flugverbotszonen rund um sensible Orte wie z.B. Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten oder Bundeswasserstraßen. Auch in der Nähe Flughäfen gelten besondere Vorschriften. Eine Übersicht aller Flugverbotszonen und der Luftraumstruktur bietet die DMFV-Pilot-App.

Naturgeschützte Gebiete

Der Überflug von Naturschutzgebieten, Nationalparks, Flora-Fauna-Habitaten und Vogelschutzgebieten ist verboten. Der Überflug von Landschaftsschutzgebieten ist nicht verboten, jedoch können hier Starts und Landungen verboten oder erlaubnisbedürftig sein.


Hier ein Mail vom 01.09.2017 an alle Vereine des DMFV:

Mit dem DMFV zum Kenntnisnachweis für Modellflugsportler

Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in bestimmten Fällen ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben, um ein Flugmodell in gewohntem Maße fliegen zu dürfen. Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben: schnell, sicher, sorgenfrei.

 

Darum ist der Kenntnisnachweis erforderlich

 

Privater Modellflug

Als Piloten von Flugmodellen, hierzu gehören insbesondere auch Drohnen/Multicopter, sind wir Teilnehmer am Luftverkehr und teilen uns den Luftraum mit der bemannten Luftfahrt. Trotz einer seit Jahren hervorragenden Sicherheitsbilanz wurden 2017 neue Regelungen für Flugmodelle erlassen.

 

Luftverkehrsordnung

Mit der am 07. April 2017 in Kraft getretenen „Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten“ hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Vorgaben für Modellflugsportler mit Wirkung zum 01. Oktober 2017 verschärft.

 

 

Vorgabe der Politik

Außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis ist der Kenntnisnachweis für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 100 Meter über Grund oder mit über 2 Kilogramm Abfluggewicht erforderlich. Für Multicopter/Drohnen gilt dort eine ausnahmslose Flughöhenbegrenzung von 100 Meter über Grund.

 

Das Verfahren

Als beauftragter Luftsportverband kann der Deutsche Modellflieger Verband Kenntnisnachweise für Modellflugsportler ab 14 Jahren ausstellen. Dieser ist fünf Jahre gültig und kostet gemäß behördlicher Gebührenordnung 25,‑ Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (inkl. MwSt.: 26,75 Euro).

 

Wer es genau wissen will: Rechtliches zum Kenntnisnachweis

Am 07. April 2017 ist die vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) novellierte Luftverkehrsordnung (LuftVO) in Kraft getreten. Teil dieser „Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten“ sind auch verschärfte Vorgaben für den Betrieb von privat genutzten Flugmodellen.

Unabhängig davon, ob es sich um ein Flächen-, Helikopter-, Gleitschirmflieger-, Fallschirmspringer- oder Raketenmodell, einen Modellballon oder einen Multicopter handelt, ist gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO ab dem 01. Oktober 2017 außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis (AE) für das Steuern eines Flugmodells mit mehr als 2 Kilogramm Startmasse ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben. Unabhängig vom Abfluggewicht des Flugmodells ist dieser Nachweis zudem die Voraussetzung dafür, um auch außerhalb von Modellfluggeländen mit AE in einer Flughöhe von mehr als 100 Meter über Grund fliegen zu dürfen. Eine Ausnahme bilden hierbei Drohnen/Multicopter, denn für diese gilt abseits von Modellfluggeländen mit AE und unabhängig vom Startgewicht des Modells auch für Inhaber eines Kenntnisnachweises eine ausnahmslose Flughöhenbegrenzung von 100 Meter.
Für Modellflugbetrieb auf Modellfluggeländen, für die eine AE erteilt wurde, ist bei Anwesenheit eines Flugleiters kein Kenntnisnachweis erforderlich.

Personen, die eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer vorlegen können, einen UAS-Kenntnisnachweis oder einen Ausweis für Steuerer von Flugmodellen mit einem Startgewicht von 25 bis 150 Kilogramm besitzen, benötigen keinen zusätzlichen Kenntnisnachweis.

Gemäß § 21e Abs. 1 LuftVO ist der Deutsche Modellflieger Verband e.V. (DMFV) zur Ausstellung des Kenntnisnachweises ermächtigt, da es sich bei ihm um einen nach § 4a der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV) vom Bundesministerium für Verkehr beauftragten Luftsportverband handelt.

Mit der Einweisungsbescheinigung – so der verwaltungstechnisch korrekte Name des Kenntnisnachweises – wird dem Besitzer attestiert, Kenntnis über die Grundlagen der Anwendung und die Navigation von Flugmodellen, die einschlägigen rechtlichen Grundlagen und die örtliche Luftraumordnung zu haben. Die Gültigkeitsdauer des Kenntnisnachweises beträgt 5 Jahre. Gemäß der für den DMFV bindenden behördlichen Gebührenordnung kostet der Kenntnisnachweis 25,- Euro zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer, insgesamt also 26,75 Euro.

Bitte beachten Sie, dass der Bewerber gemäß § 21e Abs. 2 LuftVO  das 14. Lebensjahr vollendet haben muss, um einen Kenntnisnachweis erlangen zu können. Bei Minderjährigkeit ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.

In der folgenden Einweisung wird regelmäßig der Begriff Flugmodelle verwendet. Dabei sind alle oben aufgeführten Kategorien von Flugmodellen inbegriffen. Sollte es für eine bestimmte Kategorie, wie beispielsweise Drohnen/Multicopter besondere Regeln geben, so wird ausdrücklich darauf hingewiesen.

Neben diesen allgemeinen Bestimmungen und Grundlagen sollten und müssen regelmäßig die besonderen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden. Die Beschreibungen und Definitionen ergeben sich insbesondere aus den §§ 21 ff. Luftverkehrsordnung (LuftVO) sowie aus dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehr-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Weitere relevante Vorschriften und Normen stammen aus der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV), der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV), der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA), dem Grundgesetz (GG), dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) und den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) der Deutschen Flugsicherung (DFS).

Ein Verzeichnis aller Abkürzungen, die in dieser Unterweisung vorkommen, finden Sie hier: Abkürzungsverzeichnis

 
Deutscher Modellflieger Verband e. V.

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