Ergänzung zum Thema oben, Mail DMFV vom 01.09.2017
Wochenthema
35 KW 2017
Fragen zum Kenntnisnachweis FAQ
• Ich habe kein Internet (kein PC, kein Drucker), bzw. keine Mail -Adresse.
Wie komme ich an meinen Kenntnisnachweis?
Auch ohne eigenen PC oder ohne eigene e- mail-Adresse kann ein Kenntnisnachweis erworben werden.
Es besteht die Möglichkeit, sich an einem anderen PC (Freunde, Bekannte, Familie) mit
Internetanbindung auf der Website „kenntnisnachweisonline.dmfv.aero“ zu registrieren und den Kenntnisnachweis zu erwerben.
• Wie kann ich für einen Bekannten, der keinen PC, Mail-Adresse oder Internet hat, den Kenntnisnachweis machen?
Es besteht die Möglichkeit, an Ihrem PC mit Ihrer Kennung die Online-Version für den Nachweis zu durchlaufen und den Kenntnisnachweis so zu erlangen. Der Bekannte muss sich dann an dem PC „des Helfers“ befinden und dort die Unterweisung persönlich durcharbeiten.
• Ich will nicht online bezahlen (PayPal, Kreditkarte, Lastschrift). Kann ich direkt überweisen?
Nein, zurzeit wird keine andere Zahlungsweise angeboten.
• Ich will mich nicht registrieren, das mache ich im Internet grundsätzlich nicht. Wie komme ich an meinen Kenntnisnachweis?
Eine Registrierung ist die Voraussetzung für die Erlangung des Kenntnisnachweis über die DMFV-Homepage. Ohne vorherige Registrierung kann das Onlineverfahren nicht durchgeführt werden.
Da der Kenntnisnachweis ein amtliches Dokument ist, ist eine Registrierung vorgeschrieben.
• Bei mir bleibt der Kenntnisnachweis mittendrin „hängen“. Was kann ich machen?
Das Onlinetool ist so aufgebaut, dass Unterbrechungen und Wiederholungen beim Durchlaufen der Unterweisung möglich sind. Die einzelnen Fragen können bis zur Lösung wiederholt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, das Nachweisverfahren zu unterbrechen und am nächsten Tag an gleicher Stelle fortzuführen. „Abstürzte“ des PC sind bislang nicht bekannt. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Internetbrowser auf dem aktuellsten Stand ist.
Das Onlinetool wurde auf folgenden Browsern getestet: Mozilla Firefox, Internetexp
lorer 11, Edge für WIN 10, Google Chrome, auf Apple-Systemen mit Safari und auf Mobilgeräten mit Android-und Appel-Betriebssystemen. Nicht funktioniert der alte Safari für Windows, da er veraltet ist und nicht mehr weiterentwickelt wird.
Bei der Eingabe des Geburtsdatums ist dringend darauf zu achten, dass diese in der Reihenfolge: „Jahr–Monat–Tag“ vorgenommen wird.
Die Korrektur des falschen Geburtsdatums kann nur über die Funktion „Daten bearbeiten“ erfolgen. Wird diese „übersprungen“, ist eine Abänderung nicht mehr möglich.
• Die Antwort(en) der Frage(n) stimmen nicht mit der Gesetzeslage überein.
Alles ist entsprechend auf Gesetzeskonformität mit dem BMVI abgestimmt gemäß den ab 01.10.2017 geltenden rechtlichen Bestimmungen.
• Pyrotechnik am Flugmodell ohne Ausnahme verboten? Das war doch früher anders. Was kann ich machen, um eine Erlaubnis zu bekommen?
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Einsatz Pyrotechnik ist nunmehr durch das in §21 b Absatz 1 Nr.10 LuftVO formulierte Verbot nicht mehr möglich.
• Ich möchte die Unterweisung mit der Beantwortung der Fragen nochmal machen. Geht aber nicht…
Das Programm ist so aufgebaut, dass Unterbrechungen und Wiederholungen beim Durchlaufen des Nachweises möglich sind. Die einzelnen Fragen können bis zur Lösung wiederholt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, das Nachweisverfahren zu unterbrechen und am nächsten Tag an gleicher Stelle fortzuführen. Das Programm nach Abschluss noch einmal mit derselben Kennung zu durchlaufen ist nicht möglich.
Man kann aber mit einer neuen Registrierung die Fragen nochmal beantworten.
• Wer bekommt die 26,75 Euro? Was passiert mit dem Geld?
Die in dieser Summe enthaltene MWST wird entsprechend abgeführt. Gemäß der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung beträgt nach §21 e Absatz I LuftVO die Gebühr für das Ausstellen der Bescheinigung 25 Euro.
Der Restbetrag in Höhe von 25 € wird für die erfolgten Aufwendungen des Verbandes verwendet, die durch die Erstellung, Bereitstellung und Betreuung des Programms en
tstanden sind und in der Folge entstehen werden. Zusätzliche Kosten fallen ferner für die Ausführung und Einrichtung der Onlinezahlung und dem erhöhten Arbeitsaufwand in der gesamten Verwaltung des Verfahrens an.
• Ich habe die Unterweisung absolviert und bezahlt, aber keine Bescheinigung bekommen – verloren.
Wenn Sie eine Mail bekommen mit dem Hinweis „Ihr Kenntnisnachweis wurde fertiggestellt.“ Dann können Sie das Dokument als PDF-datei herunterladen. Nutzen Sie dazu den angegebenen Link. Sollten Sie keinerlei Mails erhalten, prüfen Sie, ob Sie die Mail-Adresse korrekt eingegeben haben. Prüfen Sie auch, ob Mails im SPAM-Ordner gelandet sind.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, im Bereich der Beantwortungsübersicht (der Bereich in dem hinter jeder Frage e in „grünes Signalhäkchen“ ist) eine beliebige Frage anzuklicken und dann dort den Kenntnisnachweis downloaden und ausdrucken.
• Der Kenntnisnachweis ist viel zu einfach-man kann ja nicht durchfallen.
Der Kenntnisnachweis ist keine Prüfung sondern dient in erster Linie dazu, die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln. Aktive Modellflugsportler werden mit den angesprochenen Fragen und Themen vertraut sein und diese beantworten können.
Inhaber von Steuererscheinen für musterzulassungspflichtige Modelle oder einer PPL
benötigen keinen Kenntnisnachweis. Sie besitzen mit Ihrem Steuererschein den Nachweis im Sinne von § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr.1 LuftVO